Ordnungen

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Ordnungen

Alle Ordnungen werden in Form von amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht. Prinzipiell gilt für Sie die Ordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation gültig war. Es ist jedoch auch möglich, dass eine nachfolgende Ordnung rückwirkend für Sie Geltung erlangt. Den konkreten Geltungsbereich finden Sie in der Ordnung selbst. Bei Fragen zu den Ordnungen wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsausschuss.

Lesefassungen

Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die als amtliche Mitteilungsblätter veröffentlichten Ordnungen. Die nichtamtlichen Lesefassungen erleichtern das Lesen, weil hier die Änderungen direkt in die jeweilige Ordnung eingearbeitet wurden.