Fachpraktikum

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Ziel des Praktikums

Ziel des obligatorischen Fachpraktikums ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Mit Ihrem Wissen aus dem Basisstudium erlangen Sie im Fachpraktikum anwendungsbezogene Kenntnisse und praktische Erfahrungen. Unter Anleitung bearbeiten Sie konkrete Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld. Oft ergeben sich bereits in dieser Zeit wichtige Kontakte, die u. a. für eine praxisorientierte Themenfindung der Abschlussarbeit und die Stellenwahl nach dem Studienabschluss hilfreich sein können.

Zeitpunkt und Dauer des Praktikums

Das Fachpraktikum absolvieren Sie grundsätzlich im 5. Studienplansemester. Es umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 80 Arbeitstagen (16 Wochen) ohne gesetzliche Feiertage und ist als Vollzeitpraktikum durchzuführen.

Zulassung zum Praktikum

Voraussetzung für die Zulassung zum Fachpraktikum ist, dass Sie sämtliche Module der ersten vier Semester erfolgreich abgeschlossen haben. In Ausnahmefällen können Sie auch zugelassen werden, wenn zu Beginn des Praktikums höchstens 10 Leistungspunkte aus dem Spezialisierungssemester (4. Fachsemester) noch ausstehen. Ein gesonderter Antrag auf Ausnahmezulassung ist nicht erforderlich. Fehlen jedoch mehr Leistungsnachweise, kann das Fachpraktikum erst später durchgeführt werden.

Spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn reichen Sie folgende Unterlagen digital in der Fachbereichsverwaltung bei Christiane Eichhorst ein:

In das Antragsformular (Praktikumsblatt) tragen Sie bitte auch Ihre Praktikumsbetreuerin bzw. Ihren Praktikumsbetreuer ein, die bzw. den Sie aus den hauptamtlichen Lehrkräften der HTW Berlin (keine Lehrbeauftragten) selbst angefragt und eine Zusage erhalten haben.
Für den Praktikumsvertrag sollte der Mustervertrag der HTW Berlin verwendet werden. Abweichende vertragliche Regelungen bedürfen der Zustimmung des oder der Praktikumsbeauftragten. Der Praktikumsvertrag muss Angaben zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit enthalten.

Anforderungen an den Praktikumsbetrieb

Das Praktikum können Sie sowohl im Inland als auch im Ausland absolvieren.
Ihren Praktikumsbetrieb suchen Sie sich selbst. Sie können dabei z. B. das Karriere- und Alumniportal der HTW Berlin und die einschlägigen Praktikumsbörsen im Internet nutzen.

Praktikumsbetriebe können Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen der Immobilienwirtschaft sein. Als Ausbildungsstelle kommen auch Anstalten und Körperschaften der öffentlichen Hand in Betracht, soweit sie Träger der Wirtschaftsverwaltung oder eigener Unternehmen (z. B. Eigenbetriebe) sind.

Wichtig ist, dass der Praktikumsbetrieb ein angemessenes Ausbildungsniveau sicherstellen kann und sich Ihre Aufgaben deutlich von den Tätigkeiten im Rahmen einer kaufmännischen Berufsausbildung abheben. In Unternehmen sollen Sie, soweit möglich, in immobilienwirtschaftlichen Bereichen eingesetzt werden. Daneben eignen sich als Arbeitsbereiche insbesondere Einkauf/Beschaffung (z. B. Makler), Arbeitsvorbereitung und Fertigung (z. B. Baubetrieb), Lagerhaltung (z. B. Portfoliomanagement), Marketing, Verkauf/Vertrieb (z. B. Immobilienfonds), Rechnungswesen/Controlling, Personalwesen/Ausbildung, Datenverarbeitung, Finanzwesen. Zu Beginn der praktischen Ausbildung stellen Sie zusammen mit dem Praktikumsbetrieb einen Ausbildungsplan auf, der die organisatorischen Möglichkeiten des Betriebes und Ihre fachlichen Präferenzen angemessen berücksichtigt.

Ein Wechsel bzw. eine Kündigung der Praktikumsstelle ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung des Praktikumsbeauftragten möglich (siehe auch Merkblatt).

Urlaub und Fehlzeiten

Sie haben keinen Anspruch auf Erholungsurlaub. Kurzzeitige Freistellungen aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Besuch von ganztägigen Lehrveranstaltungen o. ä.) können von der Praktikumsstelle gewährt werden. Fehlzeiten von mehr als drei Arbeitstagen müssen Sie nachholen. Bei längeren Fehlzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Praktikumsbetreuerin bzw. Ihren Praktikumsbetreuer sowie Ihre Ansprechpartnerin in der Fachbereichsverwaltung.

Die Anzahl der Fehltage ist auf dem Praktikumszeugnis und dem Deckblatt des Praktikumsberichts zu vermerken.

Vergütung und Versicherung

Ob Sie eine Vergütung erhalten, ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle. Der gesetzliche Mindestlohn findet gem. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Mindestlohngesetz keine Anwendung für Praktikantinnen und Praktikanten, wenn sie entsprechend der vorliegenden Studienordnungen „ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer … hochschulrechtlichen Bestimmung … leisten“. Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie die Konsequenzen einer möglichen Vergütung mit dem BAföG-Amt klären.

Im Inland sind Sie über die Praktikumsstelle unfallversichert. Im Ausland ist dies nicht der Fall. Sie müssen im Falle eines Auslandspraktikums selbst für Unfallschutz und ggf. weiteren Versicherungsschutz sorgen. Im Inland besteht für den Pflichtpraktikumszeitraum von 80 Arbeitstagen Sozialversicherungsfreiheit.

Finanzierung von Auslandspraktika

Falls Sie Ihr Praktikum im Ausland durchführen, können Sie sich im International Office der HTW Berlin zu verschiedenen Förderprogrammen beraten lassen. Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit frühzeitig war und informieren Sie sich über die entsprechenden Bewerbungsmodalitäten und Fristen.

Belegung von Lehrveranstaltungen

Zum Fachpraktikum gehört das Pflichtmodul "Seminar zu Praktikum und Bachelorarbeit“.

Im Praktikumssemester können Sie mit Zustimmung Ihres Praktikumsbetriebes zusätzlich Module im Umfang von maximal vier Semesterwochenstunden (SWS) parallel belegen bzw. absolvieren, wenn der Besuch der Lehrveranstaltungen die festgelegte Anwesenheitszeit in der Ausbildungsstelle zeitlich nicht berührt. Die Zustimmung ist nach der Belegungszusage im LSF auf dem Formblatt Zustimmung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen während des Pflichtpraktikums [PDF] zu bescheinigen, welches Sie danach umgehend in der Fachbereichsverwaltung einreichen.

Studierende, welche nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 06. April 2016 immatrikuliert sind, dürfen neben dem "Seminar zu Fachpraktikum und wissenschaftliches Arbeiten" keine weiteren Lehrveranstaltungen belegen.

Praktikumsbericht und Praktikumszeugnis

Spätestens drei Wochen nach Praktikumsende legen Sie Ihrer Praktikumsbetreuerin bzw. Ihrem Praktikumsbetreuer folgende Unterlagen vor:

  • Praktikumsblatt (mit Bestätigung der Praktikumsstelle),
  • Praktikumszeugnis (Arbeitszeugnis),
  • Praktikumsbericht (5-10 Seiten), unterschrieben von der Praktikumsstelle, mit folgenden Angaben:
    • Standarddeckblatt,
    • Dauer des Praktikums und kurze Beschreibung der Praktikumsstelle,
    • Beschreibung der eigenen Aufgaben und Tätigkeiten,
    • Darstellung der Bezüge zwischen Praktikum und Studium,
    • zusammenfassende Einschätzung, Probleme, Verbesserungsmöglichkeiten.

Für den Inhalt des Praktikumszeugnisses gelten die üblichen Regeln für Arbeitszeugnisse. Dazu zählen Angaben wie Beginn und Ende des Praktikumszeitraums, Tätigkeitsbeschreibungen und die Leistungsbeurteilung.

Anerkennung früherer Praktika oder vergleichbarer praktischer Tätigkeiten

Eine Anerkennung bereits absolvierter Praktika oder früherer praktischer Tätigkeiten als Fachpraktikum ist auf Antrag nur möglich, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Bereits absolvierte Praktika

Sie haben im Rahmen eines immobilienwirtschaftlichen Studiums oder im Anschluss an ein immobilienwirtschaftliches Studium an einer anderen Hochschule bereits ein in zeitlicher, inhaltlicher und formaler Hinsicht vergleichbares Praktikum erfolgreich durchgeführt (Hochschulwechsel, Zweitstudium).

2. Vergleichbare praktische Tätigkeiten

Sie haben eine dem Fachpraktikum gleichwertige Tätigkeit von mindestens 36 Wochen in Vollzeit oder in äquivalenter Teilzeit vor Beginn des Studiums an der HTW Berlin absolviert.  Die praktischen Tätigkeiten müssen dem obligatorischen Fachpraktikum der HTW Berlin gleichwertig sein. Zwischen deren Beginn und der Antragstellung dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen. Die geforderte Gleichwertigkeit bezieht sich auch auf Ihre Qualifikation. Sie müssen somit nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Beginns der praktischen Tätigkeiten über eine Qualifikation verfügt haben, die dem erfolgreichen Abschluss sämtlicher Module der ersten vier Fachsemester entspricht.

Eine studentische Nebentätigkeit oder Ausbildungszeiten in einem kaufmännischen Beruf sind nicht anerkennungsfähig.

Formulare und Rechtsgrundlagen

Auf der Internetseite des Fachbereichs 3 finden Sie wichtige Formulare rund um das Fachpraktikum.

Rechtlich ist das Fachpraktikum in

geregelt.